SITUATION 1

Vorsorgende
Gestaltung
eines Erbfalles

ERBEN FOLGT
DEM STERBEN

MICH erstaunt es immer wieder, dass bei jährlich steigenden Vermögenswerten, die durch Erbfälle oder Schenkungen auf die nächste Generation übertragen werden unglaubliche 61 % der deutschen Bevölkerung keine Regelungen für den Erbfall getroffen haben.
(Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank, Erben und Vererben, 2018, S.7.).

Diese Tatsache ich kann ich mir nur so erklären, dass einfach immer noch viele Irrtümer im Zusammenhang (17 Irrtümer zum Thema Erben) mit dem Thema Erben bestehen. Zum anderen liegt das sicherlich auch daran, dass ein Großteil der Bevölkerung nicht über das Thema sprechen kann oder möchte.

Der Tod eines (geliebten) Angehörigen hat weitreichende persönliche und finanzielle Folgen für die Verbliebenen. Mit diesen leben zu lernen und die dann notwendigen Schritte einzuleiten, wäre in einer solch belastenden Situation bereits Aufgabe genug für alle Betroffenen.

Leider ist es jedoch so, dass eine ungeregelte Erbschaft Grund für Streitigkeiten aller Art unter den Erben ist. Die in (fast) jeder Familie latent vorhandenen Gefühle wie Neid, Ungerechtigkeit, Übervorteilung, Benachteiligung, Eifersucht oder gar Hass und Rache kochen hoch und machen ein geordnetes Miteinander so gut wie unmöglich.

Aber auch, wenn es nicht so dramatische Züge annimmt: es ist nur menschlich, wenn jeder Erbe das Beste für sich herausholen möchte.

Daher ist es immer sinnvoll (und zwar nicht nur bei mittelgroßen oder großem Vermögen), die Erbschaft umfassend zu regeln und dadurch wenig Raum zu lassen für Streitigkeiten unter den Erben.

Die hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente des Gesetzes müssen immer individuell – ausgerichtet an der konkreten (Lebens-) Situation – eingesetzt werden.

Sprechen Sie mich hierzu an: wir werden gemeinsam Ihre Gestaltungsziele ermitteln und daran ausgerichtet Ihre Erbschaft regeln.

AUS DER PRAXIS
17 IRRTÜMER
ZUM THEMA ERBEN

BESONDERHEITEN
DIGITALER
NACHLASS

IHRE FRAGEN ZUR
GESTALTUNG EINES
TESTAMENTS

Vorsorgende Gestaltung eines Testaments


  • Brauche ich ein Testament?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, ein Testament zu errichten?
  • Was sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen für ein handschriftliches bzw. eigenhändiges Testament?
  • Wie werden Testamente aufbewahrt?
  • Analyse des Status-quo im Erbfall ohne Errichtung eines Testaments
  • Ich möchte mit meinem Ehe-/Lebenspartner ein Testament errichten; welche Möglichkeiten habe ich?
  • Wir leben in einer Patchwork-Familie. Welche Gestaltung ist hier sinnvoll?
  • Eines meiner Kinder ist behindert. Welche Gestaltung ist hier sinnvoll?
  • Was macht für mich Sinn im Fall von minderjährigen Erben?
  • Für welche Fälle macht der Schutz der Erben durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung Sinn?
  • Wie kann ich ein Testament widerrufen bzw. ändern?

Sozialrechtliche Fragestellungen bei der Testamentsgestaltung


  • Was bedeutet Sozialhilferegress?
  • Welche Probleme machen hier lebzeitige Verfügungen?
  • Wie kann man dies umgehen?
  • Welche sozialrechtlichen Regressrisiken bestehen für mich?

Gestaltung für eine Patchworkfamilie


  • Welche Fallstricke gibt es hier und wie kann ich sie umgehen?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben wir?

Vermächtnisaussetzung


  • Was ist ein Vermächtnis?
  • Ich bin in einem Testament als Vermächtnisnehmer bezeichnet – wie bekomme ich den Vermächtnisgegenstand?
  • Wann ist die Annahme/Ausschlagung eines Vermächtnisses sinnvoll?

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Bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen. Vorweggenommene Erbfolge, Zuwendungen unter Lebenden


  • Ich möchte eventuelle spätere Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Wie schaffe ich das am besten?
  • Ich möchte zusammen mit den späteren Erben eine einvernehmliche Nachfolgegestaltung erarbeiten. Was ist hier sinnvoll?
  • Wie übertrage ich aus erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll?
  • Wie übertrage ich aus einkommensteuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll?
  • Wie kann ich mich und meine Interessen trotz einer lebzeitigen Übertragung bestmöglich absichern?
  • Wie sichere ich meine späteren Erben am besten ab?
  • Wie kann ich unser Eigenheim vor einem eventuell bevorstehenden Sozialhilferegress schützen?
  • Kann ich durch lebzeitige Schenkungen eine Pflichtteilsreduzierung erreichen?

Behindertentestament


  • Wie kann ich mein behindertes Kind nach meinem Tod bestmöglich versorgen?
  • Wie kann ich daneben mein gesundes Kind sinnvoll bedenken und vor Zugriffen des Sozialhilfeträgers schützen?
  • Wie kann gleichzeitig effektiv den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Nachlasssubstanz verhindern?

Die absolute Notwendigkeit der Errichtung eines sog. Behindertentestaments ergibt aus der Geltung des Nachranggrundsatzes im Sozialhilferecht und der Tatsache, dass der Sozialhilfeträger Ansprüche des behinderten Familienmitglieds auf sich überleiten und somit selbst geltend machen kann.

Ist eine Person wegen seiner Behinderung nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt durch Einsatz von Vermögen oder (voller) Erwerbstätigkeit aufzubringen, ist sie auf Sozialhilfe angewiesen. In diesem Bereich gibt es verschiedene Leistungen des Sozialhilfeträgers (Leistungen zur Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Hilfe zur Pflege bzw. Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, alles nach dem SGB XII).

Diese Sozialhilfeleistungen sind gemäß §§ 2, 19 I –III SGB XII grundsätzlich nachrangige Hilfen, d.h. ihre Gewährung setzt die Bedürftigkeit des Leistungsempfängers voraus. Der Leistungsempfänger ist also verpflichtet, zunächst eigenes Vermögen und Einkommen zu seiner eigenen Versorgung einzusetzen (daher heißt es auch Nachranggrundsatz: man muss erst eigenes Vermögen verbrauchen, dann erst hat man einen Anspruch auf Sozialhilfe).

Und hier ist der Fallstrick, den man unbedingt beachten muss, wenn man ein Testament errichtet und eines der Kinder Sozialleistungen empfängt:

Zu dem Vermögen, das der Leistungsempfänger vorrangig einsetzen muss, gehört auch und gerade das geerbte Vermögen. Und auch bei (jahrelangen) Vorleistungen kann der Sozialhilfeträger Rückgriff nehmen und z.B. einen Erbteil (des Behinderten) pfänden oder bei der (leider immer noch häufig anzutreffenden) Enterbung des behinderten Familienmitglieds den diesem zustehenden Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auf sich überleiten und gegenüber den anderen Erben (das sind dann die Geschwister des behinderten Kindes und der überlebende Ehegatte) geltend machen.

  • Die bestmögliche Versorgung des Behinderten aus dem Nachlass kann nicht sichergestellt werden.
  • Die Nachlasssubstanz wird zulasten der anderen Erben erheblich verringert.
  • Die übrigen Erben sehen sich erheblichen Ansprüchen des Sozialhilfeträgers ausgesetzt, die oft in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ausgefochten werden.
  • Die Erben des Hilfeempfängers (das sind dann wiederum dessen Geschwister und der überlebende Elternteil) haften mit dem Nachlass für innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewandten Kosten der Sozialhilfe.
  • Die Geschwister werden als Miterben des Behinderten mit erheblichen Ansprüchen des Sozialhilfeträgers konfrontiert und verlieren somit Vermögen aus der Erbschaft.
Bitte sprechen Sie mich an, wenn sie ihr behindertes Kind bestmöglich versorgen und gleichzeitig den Zugriff auf den Nachlass zulasten der anderen Kinder verhindern wollen.

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Tiere im Nachlass


  • Kann ich mein geliebtes Haustier bedenken?
  • Wie kann ich seine bestmögliche Versorgung sicherstellen?

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