Dr Christine Lanwehr

PERSÖNLICHE
RECHTSBERATUNG
HEISST BEI MIR

01

Für Sie nehme ich mir Zeit und höre Ihnen aktiv zu.

02

Ihnen stelle ich
die
richtigen Fragen.

03

Für Sie entwickele ich Ihren passenden Lösungsansatz.

01.
SICH ZEIT NEHMEN UND
IHNEN AKTIV ZUHÖREN,
HEISST FÜR MICH

Für die individuelle Ausarbeitung von Strategien und Lösungen für Ihren Fall ist es unerlässlich, bereits vor der eigentlichen juristischen Arbeit genau hinzuschauen und auch ganz besonders: HINZUHÖREN!

Ich möchte nicht irgendeinen erbrechtlichen Fall annehmen und erarbeiten, sondern genau IHREN. Dazu muss ich Ihren individuellen Sachverhalt ermitteln, verstehen und analysieren. Das bedeutet, wir arbeiten gemeinsam daran, Ihren Fall mit all seinen Einzelheiten als Ausgangssituation für meine spätere juristische Arbeit festzuhalten.

Bei dieser Zusammenarbeit wird Ihnen auffallen: durch meine vielschichtigen und variantenreichen beruflichen Stationen (siehe Lebenslauf) bin ich sehr geübt in der Methode des aktiven Zuhörens.

Ebenso routiniert bin ich beim achtsamen Zuhören, so dass mir kein Detail Ihres Falles entgehen wird, wenn wir uns nur die entsprechende Zeit hierfür nehmen.

Dieses achtsame Zuhören erfordert ein gutes Zusammenspiel/ein gutes Teamwork und auch Zeit. Aber nur so bin ich in der Lage, Ihren Fall zu ermitteln und dafür passgenau und individuell eine Lösung zu erarbeiten.

SIE REDEN,
ICH HÖRE ZU UND STELLE
DIE RICHTIGEN FRAGEN.

02.
RICHTIGE FRAGEN
STELLEN,
HEISST FÜR MICH

SIE REDEN,
ICH HÖRE ZU UND STELLE
DIE RICHTIGEN FRAGEN.

Meine Stärken für Sie liegen darin, dass mir zwischenmenschliche Spannungen und Konflikte im Bereich des Erbrechts in ihrer Vielschichtigkeit gut bekannt sind und ich sie dennoch aus einem objektiven Blickwinkel heraus betrachte.

Ich erkenne selbst unausgesprochene Störfrequenzen, spreche diese an und kann sie dadurch einer konfliktvermeidenden und streitschlichtenden Lösung zuführen.

Das muss nicht immer mit der Keule „mein Anwalt hat gesagt“ geschehen, denn ich habe überhaupt kein Problem damit, unsichtbar in Hintergrund zu agieren.
Dies ist häufig sogar die effektivste Methode Streitigkeiten innerhalb der Familie sinnvoll und zur Zufriedenheit aller Beteiligten aufzulösen.

Aber: täuschen sie sich nicht – ich kann auch zielsicher und energisch sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren für Sie streiten und eintreten! Dafür braucht es allerdings keiner lauten und unsachlichen Auftritte vor Gericht oder gegenüber dem Gegner. Ich treffe punktgenau durch Worte und Argumente.

Dr Christine Lanwehr

MELDEN SIE SICH GERN BEI MIR.

03.
IHRE INDIVIDUELLE LÖSUNG
ERARBEITEN
, HEISST FÜR MICH

Ihr Problem ist für mich nicht nur eine juristische Fragestellung, sondern zuerst eine höchstpersönliche Lebenssituation, aus der ich Sie auffangen werde und wir sodann zusammen eine individuelle Lösung entwickeln.

Jeder einzelne Fall im Erbrecht ist rechtlich und für die Beteiligten auch emotional anspruchsvoll.

Durch die alleinige Spezialisierung auf das Erbrecht kann ich qualitativ hochwertige juristische Arbeit gewährleisten.

Und was für Sie als Mandant das Wichtigste ist – ich werde für jedes einzelne Mandat individuelle Lösungen und Strategien ausarbeiten, die Ihrem Gestaltungsziel entsprechen und Ihre Lebenswirklichkeit abbilden.

Ich werde Ihnen niemals „die eine wahre Lösung“ als unumgänglich aufs „Auge drücken“ oder Sie in eine Streitigkeit oder in ein Gerichtsverfahren hineindrängen, wenn Ihr Wunsch ein ganz anderer ist (z. B. Streitschlichtung oder Konfliktvermeidung)!

IHRE PERSÖNLICHE
LEBENSSITUATION IST DER
AUSGANGSPUNKT FÜR
IHRE INDIVIDUELLE LÖSUNG.

DR. CHRISTINE LANWEHR
ÜBER MICH

Nach dem Abitur absolvierte ich zunächst eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Mit den Ersparnissen aus dieser Zeit konnte ich mein Studium aufnehmen. Um mein Studium zu finanzieren, arbeitete ich während der gesamten Studienzeit als studentische Hilfskraft in einer auf steuerrechtliche Fragestellungen spezialisierten Anwaltskanzlei. Dort lernte ich die anwaltliche Praxis kennen und entwickelte meine Begeisterung für den Beruf.

Nach dem ersten Staatsexamen vor dem OLG Düsseldorf war ich knapp ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrassistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht tätig und begann meine Promotion im Steuerrecht. Die Lehrtätigkeit in Arbeitsgemeinschaften schulte mich darin, komplexe Sachverhalte interaktiv zu vermitteln und sicher vor Publikum zu sprechen – eine essenzielle Fähigkeit für die anwaltliche Tätigkeit, insbesondere im Erbrecht.

Im Jahr 2012 begann ich mein Referendariat am Landgericht Arnsberg und arbeitete parallel an meiner Promotion weiter. Während dieser Zeit war ich unter anderem drei Monate beim Bundesamt für Finanzen in Berlin tätig. Meine Rechtsanwaltsstation absolvierte ich bei einem Fachanwalt für Erbrecht, wo ich erste praktische Erfahrungen in diesem Bereich sammelte.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats im Jahr 2014 mit dem zweiten Staatsexamen wurde ich 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und bin seither in diesem Beruf tätig. Im selben Jahr verteidigte ich meine Promotionsarbeit mit dem Titel„Faktische Selbstveranlagung und Fehlerkorrektur im Besteuerungsverfahren von Arbeitnehmern“ und führe seit 2016 den Titel Dr. jur.

Mein Interesse und meine Leidenschaft für das Erbrecht entwickelten sich 2018, als ich für eine schwer erkrankte Kollegin fünf Monate lang die Notarvertretung übernahm. In dieser Zeit lag mein Fokus auf der Beratung und Beurkundung im Erbrecht und in der Testamentsgestaltung – ein Bereich, der mich nachhaltig faszinierte.

Im Jahr 2021 legte ich die notarielle Fachprüfung ab und bestand zudem die theoretische Prüfung für den Fachanwaltstitel Fachanwalt für Erbrecht.

Dr Christine Lanwehr
Dr Christine Lanwehr

Nach dem Abitur absolvierte ich zunächst eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Mit den Ersparnissen aus dieser Zeit konnte ich mein Studium aufnehmen. Um mein Studium zu finanzieren, arbeitete ich während der gesamten Studienzeit als studentische Hilfskraft in einer auf steuerrechtliche Fragestellungen spezialisierten Anwaltskanzlei. Dort lernte ich die anwaltliche Praxis kennen und entwickelte meine Begeisterung für den Beruf.

Nach dem ersten Staatsexamen vor dem OLG Düsseldorf war ich knapp ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrassistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht tätig und begann meine Promotion im Steuerrecht. Die Lehrtätigkeit in Arbeitsgemeinschaften schulte mich darin, komplexe Sachverhalte interaktiv zu vermitteln und sicher vor Publikum zu sprechen – eine essenzielle Fähigkeit für die anwaltliche Tätigkeit, insbesondere im Erbrecht.

Im Jahr 2012 begann ich mein Referendariat am Landgericht Arnsberg und arbeitete parallel an meiner Promotion weiter. Während dieser Zeit war ich unter anderem drei Monate beim Bundesamt für Finanzen in Berlin tätig. Meine Rechtsanwaltsstation absolvierte ich bei einem Fachanwalt für Erbrecht, wo ich erste praktische Erfahrungen in diesem Bereich sammelte.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats im Jahr 2014 mit dem zweiten Staatsexamen wurde ich 2015 als Rechtsanwältin zugelassen und bin seither in diesem Beruf tätig. Im selben Jahr verteidigte ich meine Promotionsarbeit mit dem Titel„Faktische Selbstveranlagung und Fehlerkorrektur im Besteuerungsverfahren von Arbeitnehmern“ und führe seit 2016 den Titel Dr. jur.

Mein Interesse und meine Leidenschaft für das Erbrecht entwickelten sich 2018, als ich für eine schwer erkrankte Kollegin fünf Monate lang die Notarvertretung übernahm. In dieser Zeit lag mein Fokus auf der Beratung und Beurkundung im Erbrecht und in der Testamentsgestaltung – ein Bereich, der mich nachhaltig faszinierte.

Im Jahr 2021 legte ich die notarielle Fachprüfung ab und bestand zudem die theoretische Prüfung für den Fachanwaltstitel Fachanwalt für Erbrecht.

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Dr Christine Lanwehr

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Wie bereits erläutert, gibt es bei mir keine vorgefertigten Standardlösungen. Ihre individuelle Lösung erfordert Zeit und Ressourcen. Da die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehene Vergütung gerade in erbrechtlichen Mandaten nahezu immer in einem deutlichen Missverhältnis zu Umfang, Zeitaufwand und Schwierigkeit steht, kann ich die meisten Mandate im Erbrecht nicht ohne Vergütungsvereinbarung, die Zeit und Aufwand angemessen honoriert, übernehmen.
Gerne bespreche ich persönlich mit Ihnen, wie ich Ihre Angelegenheit abrechne.