PERSÖNLICHE
RECHTSBERATUNG
HEISST BEI MIR

01

Für Sie nehme ich mir Zeit und höre Ihnen aktiv zu.

02

Ihnen stelle ich
die
richtigen Fragen.

03

Für Sie entwickele ich Ihren passenden Lösungsansatz.

01.
SICH ZEIT NEHMEN UND
IHNEN AKTIV ZUHÖREN,
HEISST FÜR MICH

Für die individuelle Ausarbeitung von Strategien und Lösungen für Ihren Fall ist es unerlässlich, bereits vor der eigentlichen juristischen Arbeit genau hinzuschauen und auch ganz besonders: HINZUHÖREN!

Ich möchte nicht irgendeinen erbrechtlichen Fall annehmen und erarbeiten, sondern genau IHREN. Dazu muss ich Ihren individuellen Sachverhalt ermitteln, verstehen und analysieren. Das bedeutet, wir arbeiten gemeinsam daran, Ihren Fall mit all seinen Einzelheiten als Ausgangssituation für meine spätere juristische Arbeit festzuhalten.

Bei dieser Zusammenarbeit wird Ihnen auffallen: durch meine vielschichtigen und variantenreichen beruflichen Stationen (siehe Lebenslauf) bin ich sehr geübt in der Methode des aktiven Zuhörens.

Ebenso routiniert bin ich beim achtsamen Zuhören, so dass mir kein Detail Ihres Falles entgehen wird, wenn wir uns nur die entsprechende Zeit hierfür nehmen.

Dieses achtsame Zuhören erfordert ein gutes Zusammenspiel/ein gutes Teamwork und auch Zeit. Aber nur so bin ich in der Lage, Ihren Fall zu ermitteln und dafür passgenau und individuell eine Lösung zu erarbeiten.

SIE REDEN,
ICH HÖRE ZU UND STELLE
DIE RICHTIGEN FRAGEN.

02.
RICHTIGE FRAGEN
STELLEN,
HEISST FÜR MICH

SIE REDEN,
ICH HÖRE ZU UND STELLE
DIE RICHTIGEN FRAGEN.

Meine Stärken für Sie liegen darin, dass mir zwischenmenschliche Spannungen und Konflikte im Bereich des Erbrechts in ihrer Vielschichtigkeit gut bekannt sind und ich sie dennoch aus einem objektiven Blickwinkel heraus betrachte.

Ich erkenne selbst unausgesprochene Störfrequenzen, spreche diese an und kann sie dadurch einer konfliktvermeidenden und streitschlichtenden Lösung zuführen.

Das muss nicht immer mit der Keule „mein Anwalt hat gesagt“ geschehen, denn ich habe überhaupt kein Problem damit, unsichtbar in Hintergrund zu agieren.
Dies ist häufig sogar die effektivste Methode Streitigkeiten innerhalb der Familie sinnvoll und zur Zufriedenheit aller Beteiligten aufzulösen.

Aber: täuschen sie sich nicht – ich kann auch zielsicher und energisch sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren für Sie streiten und eintreten! Dafür braucht es allerdings keiner lauten und unsachlichen Auftritte vor Gericht oder gegenüber dem Gegner. Ich treffe punktgenau durch Worte und Argumente.

MELDEN SIE SICH GERN BEI MIR.

03.
IHRE INDIVIDUELLE LÖSUNG
ERARBEITEN
, HEISST FÜR MICH

Ihr Problem ist für mich nicht nur eine juristische Fragestellung, sondern zuerst eine höchstpersönliche Lebenssituation, aus der ich Sie auffangen werde und wir sodann zusammen eine individuelle Lösung entwickeln.

Jeder einzelne Fall im Erbrecht ist rechtlich und für die Beteiligten auch emotional anspruchsvoll.

Durch die alleinige Spezialisierung auf das Erbrecht kann ich qualitativ hochwertige juristische Arbeit gewährleisten.

Und was für Sie als Mandant das Wichtigste ist – ich werde für jedes einzelne Mandat individuelle Lösungen und Strategien ausarbeiten, die Ihrem Gestaltungsziel entsprechen und Ihre Lebenswirklichkeit abbilden.

Ich werde Ihnen niemals „die eine wahre Lösung“ als unumgänglich aufs „Auge drücken“ oder Sie in eine Streitigkeit oder in ein Gerichtsverfahren hineindrängen, wenn Ihr Wunsch ein ganz anderer ist (z. B. Streitschlichtung oder Konfliktvermeidung)!

IHRE PERSÖNLICHE
LEBENSSITUATION IST DER
AUSGANGSPUNKT FÜR
IHRE INDIVIDUELLE LÖSUNG.

DR. CHRISTINE LANWEHR
ÜBER MICH

Nach dem Abitur habe ich zunächst eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten abgeschlossen, bevor ich mit den Ersparnissen aus der Ausbildung das Studium aufnehmen konnte. Um mir das Studium finanzieren zu können, habe ich während der gesamten Zeit nebenberuflich in einer auf steuerrechtliche Fragestellungen spezialisierte Anwaltskanzlei als studentische Hilfskraft gearbeitet und dort bereits die Arbeit als Rechtsanwalt kennen- und schätzen gelernt.

Nach dem ersten Staatsexamen vor dem OLG Düsseldorf habe ich dann knapp ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrassistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht gearbeitet und mit meiner Promotion auf dem Gebiet des Steuerrechts begonnen. Die lehrende Tätigkeit in Arbeitsgemeinschaften des Lehrstuhls hat mich darin geschult, mit vielen verschiedenen Persönlichkeiten interaktiv Fälle und Beispiele zu erläutern und durchzuspielen und überhaupt vor größerem Publikum zu referieren. Dies ist eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit in der anwaltlichen Tätigkeit speziell im Bereich des Erbrechts.

Im Jahr 2012 habe ich am Landgericht Arnsberg das Referendariat aufgenommen und nebenberuflich an meiner Promotion weitergearbeitet.

Während des Referendariats war ich unter anderem drei Monate für das Bundesamt für Finanzen in Berlin tätig. Die Rechtsanwaltsstation habe ich bei einem Fachanwalt für Erbrecht verbracht und habe dort meine ersten Erfahrungen bei rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht gemacht.

Abschluss des Referendariats im Jahr 2014 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Seit 2015 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und arbeite seit dem.

Im Jahr 2015 habe ich meine Promotionsarbeit mit dem Titel “ Faktische Selbstveranlagung und Fehlerkorrektur im Besteuerungsverfahren von Arbeitnehmern“ mündlich verteidigt und führe seit dem Jahr 2016 den Titel Dr. jur.

Das Interesse und die Leidenschaft für das Fachgebiet des Erbrechts sind entstanden im Jahr 2018, als ich für eine schwer erkrankte Kollegin für fünf Monate die Notarvertretung gemacht und somit ihre gesamte Beratungs- und Beurkungstätigkeit übernommen habe. Hier stand die Beratung der Beteiligten auf dem Gebiet des Erbrechts und der Testamentsgestaltung im Vordergrund und hat so mein Interesse hervorgerufen.

Da mich die Tätigkeit als Notarvertreter sehr interessiert hat, habe ich mich entschlossen, den Vorbereitungslehrgang für die notarielle Fachprüfung zu absolvieren und mich für die Prüfung anzumelden.

Im Jahr 2021 habe ich die notarielle Fachprüfung bestanden und werde mich um einen Amtssitz als Rechtsanwaltsnotarin im Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bewerben.

Ebenfalls im Jahr 2021 habe ich die theoretische Prüfung für den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Erbrecht“ bestanden.

Nach dem Abitur habe ich zunächst eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten abgeschlossen, bevor ich mit den Ersparnissen aus der Ausbildung das Studium aufnehmen konnte. Um mir das Studium finanzieren zu können, habe ich während der gesamten Zeit nebenberuflich in einer auf steuerrechtliche Fragestellungen spezialisierte Anwaltskanzlei als studentische Hilfskraft gearbeitet und dort bereits die Arbeit als Rechtsanwalt kennen- und schätzen gelernt.

Nach dem ersten Staatsexamen vor dem OLG Düsseldorf habe ich dann knapp ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrassistentin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht gearbeitet und mit meiner Promotion auf dem Gebiet des Steuerrechts begonnen. Die lehrende Tätigkeit in Arbeitsgemeinschaften des Lehrstuhls hat mich darin geschult, mit vielen verschiedenen Persönlichkeiten interaktiv Fälle und Beispiele zu erläutern und durchzuspielen und überhaupt vor größerem Publikum zu referieren. Dies ist eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit in der anwaltlichen Tätigkeit speziell im Bereich des Erbrechts.

Im Jahr 2012 habe ich am Landgericht Arnsberg das Referendariat aufgenommen und nebenberuflich an meiner Promotion weitergearbeitet.

Während des Referendariats war ich unter anderem drei Monate für das Bundesamt für Finanzen in Berlin tätig. Die Rechtsanwaltsstation habe ich bei einem Fachanwalt für Erbrecht verbracht und habe dort meine ersten Erfahrungen bei rechtsanwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht gemacht.

Abschluss des Referendariats im Jahr 2014 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. Seit 2015 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und arbeite seit dem.

Im Jahr 2015 habe ich die notarielle Fachprüfung bestanden. Für das Jahr 2022 werde ich mich um einen Amtssitz als Rechtsanwaltsnotarin im Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bewerben.

Das Interesse und die Leidenschaft für das Fachgebiet des Erbrechts sind entstanden im Jahr 2018, als ich für eine schwer erkrankte Kollegin für fünf Monate die Notarvertretung gemacht und somit ihre gesamte Beratungs- und Beurkungstätigkeit übernommen habe. Hier stand die Beratung der Beteiligten auf dem Gebiet des Erbrechts und der Testamentsgestaltung im Vordergrund und hat so mein Interesse hervorgerufen.

Da mich die Tätigkeit als Notarvertreter sehr interessiert hat, habe ich mich entschlossen, den Vorbereitungslehrgang für die notarielle Fachprüfung zu absolvieren und mich für die Prüfung anzumelden.

Im Jahr 2021 habe ich die notarielle Fachprüfung bestanden und werde mich um einen Amtssitz als Rechtsanwaltsnotarin im Amtsgerichtsbezirk Arnsberg bewerben.

Ebenfalls im Jahr 2021 habe die theoretische Prüfung für den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Erbrecht“ bestanden.

MIT WELCHEN KOSTEN
MÜSSEN SIE RECHNEN?

MELDEN SIE SICH GERN BEI MIR.

Wie bereits erläutert, gibt es bei mir keine vorgefertigten Standardlösungen. Ihre individuelle Lösung erfordert Zeit und Ressourcen. Da die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehene Vergütung gerade in erbrechtlichen Mandaten nahezu immer in einem deutlichen Missverhältnis zu Umfang, Zeitaufwand und Schwierigkeit steht, kann ich Mandate im Erbrecht nicht ohne Vergütungsvereinbarung, die Zeit und Aufwand angemessen honoriert, übernehmen.

Damit Sie sich entscheiden können, ob sie mich beauftragen möchten, biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

Wenn Sie sich entschieden haben, sich von mir umfassend und individuell beraten zu lassen, gehe ich so vor, dass ich zwei unterschiedliche Vergütungsvereinbarungen für die zwei unterschiedlichen Phasen der Fallbearbeitung mit Ihnen schließe.

  • das Sichten der Unterlagen,
  • Beraten über weiteres Vorgehen,
  • Besprechen ihrer Gestaltungsziele
  • übersichtsartiges Darstellen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist

Hierfür berechne ich ein Pauschalhonorar i.H.v. 490 € zzgl. MwSt, mindestens jedoch die gesetzliche Gebühr nach dem RVG (hierbei gehe ich davon aus, dass ich für die oben beschriebenen Tätigkeiten 2 Stunden benötige).
Für den Fall, dass ich hierfür mehr als 2 Stunden benötige, vereinbare ich zusätzlich zum Pauschalhonorar ein Stundenhonorar i.H.v. 240,- € zzgl. MwSt.

Die erfassten Zeiten werden minutengenau abgerechnet. Über den geleisteten Zeitaufwand erteile ich gerne nach Aufforderung eine Abrechnung.

  • Ausarbeiten von Lösungsansätzen
  • Besprechen dieser Ansätze und Entscheidung, welcher Weg gewählt werden soll
  • Individuelle Umsetzung Ihrer Gestaltungsziele

Hierfür wird zunächst einmal ein Gegenstandswert ermittelt und festgelegt. Von diesem wird dann ein Prozentsatz als Grundgebühr zzgl. MwSt angesetzt. Zusätzlich vereinbare ich einen Stundenlohn in Höhe von 240 € zzgl. MwSt. Die Zeiten werden minutengenau erfasst und auch abgerechnet. Über den geleisteten Zeitaufwand erteile ich Ihnen gerne nach Aufforderung eine genaue Abrechnung.